1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung (Bestellung) bietet der Kunde dem Schullandheim den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag und die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt mit der Annahme (Bestätigung) durch das Schullandheim zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird das Schullandheim dem Kunden eine Buchungsbestätigung aushändigen. Der unterzeichnende Betreuer oder Lehrer handelt im Namen aller Mitreisenden.
2. An- und Abreise
Ohne anderslautende Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 16.00 Uhr am Anreisetag möglich. Die Zimmerrückgabe erfolgt bis 10.00 Uhr.
3. Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt nach der Abreise.
4. Preis- und Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen von den im Einzelnen beschriebenen Leistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von dem Schullandheim nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Preisänderungen sind nach Vertragsschluss aus sachlichen berechtigten oder erheblichen und unvorsehbaren Gründen, wie Änderung von Steuern, in angemessenen Umfang möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 3 Monate liegen. Der Preis wird dann in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der genannten Kosten pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat das Schullandheim den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitraum sind dann nicht mehr möglich. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren von der Reise zurückzutreten. Der Reisende hat die Rechte unverzüglich nach der Erklärung des SLH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Gast
Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Dieses sollten Sie schriftlich tun. Die Abmeldung verursacht uns zusätzliche Arbeit und zusätzliche Kosten, deshalb können wir folgende angemessene Rücktrittsgebühren erheben.
- bis 6 Monate vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- bis 4 Monate vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
- bis 3 Monate vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
- bis 1 Monat vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- Ab 3 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises
Bei der Anreise mit 20 % weniger Personen als gebucht, werden Stornokosten fällig. Der Reisende hat, sofern Stornokosten erhoben werden die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass dem Schullandheim, ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
6. Aufsichtspflicht
Gegenüber den Kindern besteht die Aufsichtspflicht während des Aufenthaltes bei den Lehrern und Betreuern.
7. Hausordnung
Die Hausordnung ist zu beachten. Vor der Anreise sind die Kinder zu belehren. Wenn ein Kind die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Schullandheim nachhaltig stört oder wenn er sich in besonderem Maße vertragswidrig verhält, insbesondere grob gegen die Hausordnung verstößt, sind wir berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. In diesem Fall behält das Schullandheim den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
8. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das Schullandheim als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das Schullandheim für die bereits erbrachten oder noch zur Beendigung der Reise zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. Ziel des Aufenthaltes
Der Schullandheimaufenthalt durch die belegende Gruppe dient konkreten Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken. Der Reisende verpflichtet sich, sich im Rahmen seines Aufenthaltes an diesen pädagogischen Grundsätzen zu orientieren.
10. Haftung
Die vertragliche Haftung des Schullandheim für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den einfachen Reisepreises beschränkt: 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 2. soweit das Schullandheim für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungsträgern, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
11. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, einen auftretenden Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor der Kündigung des Reisevertrages gemäß §651e des BGB hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Schullandheim verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Reisende innerhalb einer Woche nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Förderkreis sächsischer Pfadfinder e.V., Jugelstraße 42, 08349 Johanngeorgenstadt geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden nach §§651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag nach enden sollte.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.